Neue EU-Verpackungsverordnung: Handlungsbedarf bei Lieferungen in die EU

Auch Schweizer Betriebe können unter die Vorgaben fallen, sobald sie verpackte Waren in den EU-Binnenmarkt liefern.
21. Sept.. 2026 ·

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Sie vereinheitlicht die Anforderungen an Verpackungen innerhalb der EU und betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Auch Ihr Schweizer Fachgeschäft oder Atelier kann unter die Vorgaben fallen, sobald Sie verpackte Waren in den EU-Binnenmarkt liefern.

Für Ihren Betrieb ist die PPWR insbesondere relevant, falls Sie Schmuck, Uhren, Ersatzteile oder andere Waren direkt an Kund:innen oder Geschäftspartner:innen in der EU versenden. Dies gilt auch, sofern Sie über einen Online-Shop Lieferungen in EU-Länder anbieten. Je nach Vertriebsmodell können die rechtlichen Pflichten bei Ihrem Unternehmen, bei einem Importeur in der EU oder bei weiteren Beteiligten der Lieferkette liegen.

Die PPWR enthält unter anderem Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung, Kennzeichnung und Minimierung von Verpackungen. Zusätzlich können Dokumentations-, Registrierungs- und Nachweispflichten bestehen. Welche Vorgaben Ihr Fachgeschäft oder Atelier konkret einhalten muss, hängt von Ihrer Rolle innerhalb der Lieferkette, der verwendeten Verpackung und dem jeweiligen Vertriebsweg ab. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Reparatur-, Garantie- und Rücksendungen erforderlich.

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