Recommandations relatives aux objets non récupérés dans le cadre de mandats de réparation

Le VSGU a mandaté son service juridique pour analyser les bases légales pertinentes concernant les montres et bijoux non récupérés dans le cadre de mandats de réparation, et pour élaborer des recommandations concrètes à cet égard.
Curieux de voir ce contenu ?
Avec un abonnement d'adhésion, vous bénéficiez de
Exklusive Inhalte
Fachartikel, Job- & Marktplatzangebote
Aus- & Weiterbildung
Unterstützung bei Aus- & Weiterbildugnen
Starkes Netzwerk
Versicherungen, Rechtsberatung, Sicherheitswarnungen
Connexion
Passwort vergessen?
Vous n'avez pas encore de compte ? Mitglied werden
Autres articles spécialisés.
Articles spécialisés
KI-Brillen im Fachgeschäft: Was Uhren- und Schmuckbetriebe wissen sollten

Smart Glasses mit integrierter Kamera und KI-Unterstützung stellen Uhren- und Schmuckbetriebe vor neue Herausforderungen. Der Rechtsdienst des VSGU hat die Situation rechtlich beurteilt und kommt zum Schluss, dass heimliche Aufnahmen von erkennbaren Personen unzulässig sein können und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzbestimmungen verletzen können. 

Besonders relevant für unsere Branche ist das Hausrecht. Geschäftsinhaber:innen dürfen gestützt auf das Eigentumsrecht Bild- und Filmaufnahmen in ihren Räumlichkeiten verbieten. Dieses Schutzinteresse wiegt in Uhren- und Schmuckgeschäften aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen besonders schwer. 

Empfehlungen für die Praxis

  • Aufnahmeverbot gut sichtbar am Eingang und im Verkaufsraum kommunizieren.
  • Mitarbeitende sensibilisieren, KI-Brillen und ähnliche Geräte zu erkennen.
  • Kund:innen bei Verdacht aktiv auf das Verbot hinweisen.
  • Bei Verstössen das Hausrecht konsequent durchsetzen.
  • Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls die Löschung von Aufnahmen verlangen.


Mustertext für einen rechtlich belastbaren Hinweisaufkleber

Aufnahmeverbot

In diesen Räumlichkeiten sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie die Verwendung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten untersagt.

Das Verbot gilt gestützt auf das Hausrecht des Geschäftsinhabers sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kund:innen und Mitarbeitenden sowie der betrieblichen Sicherheitsinteressen.

Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert oder die betreffende Person aus den Geschäftsräumlichkeiten weggewiesen werden.


Kürzere Version für einen Türkleber

Foto-, Video- und Tonaufnahmen verboten

Die Nutzung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten ist in unseren Geschäftsräumen nicht gestattet. Es gilt das Hausrecht.

Hinweis: Eine Beschilderung ersetzt keine Einzelfallbeurteilung, schafft jedoch eine klare Regelung und stärkt die Position des Betriebs bei der Durchsetzung des Hausrechts. Diese Empfehlung basiert auf der rechtlichen Einschätzung des VSGU-Rechtsdienstes.

01. oct.. 2026 • VSGU-ASHB
Articles spécialisés
Ab Oktober gilt das neue Transparenzregister

Das neue Schweizerische Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz von juristischen Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Rechtsgrundlage für dieses neue Bundesregister bildet das neue «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG), das am ersten Oktober in Kraft tritt. Gleichzeitig nimmt das neue Transparenzregister seinen Betrieb auf. Es verpflichtet über 500’000 Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen.

Im neuen eidgenössischen Register werden alle Personen erfasst, die ein Unternehmen kontrollieren, unabhängig davon, wer formell als Eigentümer eingetragen ist. Mit dieser Massnahme will der Bund verstärkt Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Behörden sollen schnell Zugang zu verlässlichen Informationen über Eigentums- und Kontrollverhältnisse haben. Gleichzeitig dient das Register der Umsetzung internationaler Standards: Viele andere Länder haben bereits eines. 

Das Schweizerische Transparenzregister ist nicht öffentlich. Anders als in einigen EU-Staaten können beliebige Dritte keine Einsicht nehmen. Zugriff haben ausschliesslich bestimmte Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

29. sept.. 2026 • VSGU-ASHB
Etes-vous déjà membre de l'ASHB?