Empfehlungen zu nicht abgeholten Waren im Rahmen von Reparaturaufträgen

Der VSGU hat seinen Rechtsdienst beauftragt, die relevanten gesetzlichen Grundlagen bezüglich nicht abgeholter Uhren- und Schmuckwaren im Rahmen von Reparaturaufträgen zu analysieren und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
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Ab Oktober gilt das neue Transparenzregister

Das neue Schweizerische Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz von juristischen Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Rechtsgrundlage für dieses neue Bundesregister bildet das neue «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG), das am ersten Oktober in Kraft tritt. Gleichzeitig nimmt das neue Transparenzregister seinen Betrieb auf. Es verpflichtet über 500’000 Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen.

Im neuen eidgenössischen Register werden alle Personen erfasst, die ein Unternehmen kontrollieren, unabhängig davon, wer formell als Eigentümer eingetragen ist. Mit dieser Massnahme will der Bund verstärkt Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Behörden sollen schnell Zugang zu verlässlichen Informationen über Eigentums- und Kontrollverhältnisse haben. Gleichzeitig dient das Register der Umsetzung internationaler Standards: Viele andere Länder haben bereits eines. 

Das Schweizerische Transparenzregister ist nicht öffentlich. Anders als in einigen EU-Staaten können beliebige Dritte keine Einsicht nehmen. Zugriff haben ausschliesslich bestimmte Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

29. Sept.. 2026 • VSGU-ASHB
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