Einladung zur Online-Mitgliederversammlung 2026

Die Mitgliederversammlung des VSGU wird erneut per Online-Fragebogen durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Branchentreff vom Montag, 8. Juni 2026 in Zürich vorgestellt..
18. Mai. 2026 ·

Nachfolgend finden Sie die Einladungsbroschüre mit der Traktandenliste sowie den Link für den Online-Zirkularbeschluss und alle zusätzlichen Finanzunterlagen:

Einladung mit den Traktanden

Link zum Online-Fragebogen für die Abstimmung

Jahresabschluss ER 2024 und 2025 mit Budget 2026

Bilanz per 31.12.2025 mit Vorjahresvergleich

Bitte nehmen Sie an den Abstimmungen bis 3. Juni 2026 teil. Vielen Dank zum Voraus!

Die Ergebnisse der Abstimmungen werden nur summarisch (Ja-, Nein-, Enthaltungs-Stimmen) veröffentlicht. Die Detailergebnisse sind der Geschäftsstelle zugänglich, diese werden vertraulich behandelt und nicht nach aussen kommuniziert.
 

Branchentreff vom Montag, 8. Juni in Zürich

Der VSGU-Branchentreff findet am Montag, 8. Juni 2026, in der SOHO Rooftop Bar in Zürich statt. Es erwarten Sie kompakte Podiumsreferate zu aktuellen Schlüsselthemen der Branche.

Michael Müller von der Valiant Bank AG eröffnet mit Gold im Fokus: Markttreiber und Ausblick🪙 und ordnet die Entwicklung des Goldmarkts für Einkauf, Kalkulation und Handel ein. Anschliessend beleuchtet Tobias Lanz von Bucherer AG unter dem Titel Lab-Grown Diamonds und Diamantpreise: Neue Dynamiken im Markt💎 die Veränderungen im Diamantenhandel. Danach erklärt Iris Kuhn-Spogat von der BILANZ in Uhren im Umbruch: Welche Marken haben Zukunft?⌚, welche Entwicklungen und Strategien den Uhrenmarkt derzeit prägen. Zum Abschluss zeigt Samuel Kirchhof von Webrepublic AG in KI in der Suchlandschaft: Wie Unternehmen sichtbar bleiben🤖 auf, wie Fachgeschäfte und Ateliers in der Ära von GPT, Claude & Co. weiterhin online gefunden werden. 

Programm und Infos
Anmeldeformular

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle über info@vsgu-ashb.ch oder 041 926 07 92.

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Fachartikel
VSGU-Branchentreff 2026: Impulse für eine Branche im Wandel

Am Montag, 8. Juni 2026, traf sich die Schweizer Goldschmiede- und Uhrenbranche zum diesjährigen VSGU-Branchentreff im Aubrey an der Zürcher Hardbrücke. Nach Türöffnung und Begrüssungsdrink erwartete die Teilnehmenden ein dichtes Programm: Neuigkeiten aus dem Verband, vier hochkarätige Podiumsreferate zu Gold, Diamanten, Uhren und KI-Suche sowie ein Apéro riche zum Ausklang. Erstmals wurden die Teilnehmenden durch das letztes Jahr frisch gewählte Co-Präsidium Andrea von Allmen und Susanna Hospenthal begrüsst. 

Sie finden die Impressionen hier: Fotos (Quelle: Gold'Or)
 

VSGU:  Aktualitäten, Projekte und Ergebnisse der Online-MV

Zum Auftakt berichtete Andrea von Allmen und Susanna Hospenthal über die künftigen Schwerpunkt aus der Strategietagung 2025 des Verbands: Austausch und Vernetzung in der Branche fördern, massgeschneiderte Weiterbildungsangebote nach den Bedürfnissen der Mitglieder, eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Grundausbildung sowie die langfristige Nachfolgesicherung durch aktives Berufsmarketing. Vision und Leitbild des VSGU sollen geschärft werden. 

Zentrale Projekte im Berufsfeld Schmuck- und Objektegestaltung sind die WorldSkills 2026 in Shanghai & SwissSkills 2027 in Bern sowie der geplante Berufsbildungsfonds (BBF): Weil die freiwillige Beteiligung nicht ausreichte, fiel der Richtungsentscheid zur Allgemeinverbindlichkeit. 2026 läuft die Informationskampagne mit Urabstimmung (Ziel: Hohe Beteiligung der Branche); bei einem Ja folgen der Antrag ans SBFI und die Umsetzung ab 2028. 

Erfreulich entwickelt sich zudem das Qualitäts-Label des VSGU, das ethisch, ökologisch und sozial verantwortliches Arbeiten für die Kundschaft sichtbar macht: Bereits 20 Standorte sind akkreditiert, und dieses Jahr profitieren Mitglieder von einer Gratisakkreditierung!

Co-Geschäftsführer Remo Fürer präsentierte anschliessend die Ergebnisse der vorgängig durchgeführten Online-Mitgliederabstimmung: Die Mitglieder nahmen die Jahresberichte des Co-Präsidiums, der Geschäftsstelle und der Fachkommissionen sowie die Jahresrechnung 2025 ab und erteilten dem Vorstand die Entlastung. Das Co-Präsidium sowie der gesamte Vorstand wurden einstimmig wiedergewählt und alle weiteren Geschäfte ordnungsgemäss bestätigt. 

Anschliessend moderierte gewohnt souverän Nina Hänsli, Geschäftsführerin der wamag | Walker Management AG, die Referate sowie die nachfolgenden Diskussionen mit Gespür für die relevanten Fragestellungen.

 

Gold im Fokus: Markttreiber und Ausblick

Michael Müller, Portfolio Manager und Mitglied im Anlagekomitee der Valiant Bank AG, beleuchtete den Goldmarkt aus Anlegersicht – mit direktem Bezug zur Schmuckbranche. Gold trägt heute drei Identitäten zugleich: Es ist Schmuckrohstoff, Zentralbankreserve und Krisenversicherung. Besonders die Notenbanken prägen die Nachfrage: Seit der Finanzkrise und verstärkt seit der russischen Invasion in der Ukraine 2022 kaufen sie strategisch und in grossem Stil Gold zu. Als zentrale Preistreiber nannte Müller Zinsen und Inflation, Geopolitik und Vertrauen, den US-Dollar samt Verschuldung des Finanzsystems sowie das physische Angebot.

Für die Schmuckbranche bedeutet die Doppelrolle von Gold als Anlage und Produkt dreierlei: Das Preisbewusstsein der Kundschaft steigt, die Produktdifferenzierung gewinnt an Bedeutung, und die Nachfrage wird zyklischer. Im Ausblick sprach Müller von einem strukturell höheren Goldniveau – gestützt durch strategische Notenbankkäufe, hohe Staatsverschuldung, wachsendes Systemmisstrauen und anhaltende geopolitische wie wirtschaftliche Unsicherheit.

 

Lab-Grown Diamonds und Diamantpreise: Neue Dynamiken im Markt

Tobias Lanz, Global Associate Director Sourcing & Category Management bei der Bucherer AG, ordnete die Umwälzungen im Diamantenmarkt ein. Labordiamanten erreichen seit rund 2012 Top-Schmuckqualität – und haben sich preislich dramatisch entwickelt: Innerhalb von zehn Jahren fielen die Preise um über 98 Prozent; heute kosten Lab-Grown Diamonds noch ein bis drei Prozent eines vergleichbaren Naturdiamanten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Round Brilliant mit 4.53 Karat (E, VVS2) kostet als Naturstein rund 149'450 US-Dollar, als Labordiamant 574 US-Dollar. Entsprechend gross sind auch die Preisunterschiede im Detailhandel – für praktisch identische Lab-Grown-Solitärringe verlangen Anbieter bis zu 275 Prozent mehr als Discounter.

Wichtig für die Beratung: Gemäss CIBJO darf ein Labordiamant nie als blosser «Diamant» bezeichnet werden, sondern stets nur mit klarstellendem Zusatz. Auch ein GIA-Report ist kein Beleg für einen Naturstein – das GIA zertifiziert auch Labordiamanten und stellt deren Bewertung per Ende 2025 auf die Kategorien «Premium» und «Standard» um. Beruhigend: 100 Prozent aller Labordiamanten lassen sich mit heutiger Technik identifizieren. Im Markt zeichnet sich eine Zweiteilung ab: Lab-Grown etabliert sich im Einstiegspreis- und Fashion-Segment mit sehr hohen Margen, während sich High-End-Marken bewusst abgrenzen – De Beers etwa schloss 2025 seine Lab-Grown-Schmuckmarke Lightbox. Die Preise natürlicher Diamanten stehen derweil unter Druck: Auf den Nachfrageboom nach Corona folgten Überproduktion, rasche Marktsättigung und Preiszerfall, verschärft durch Geopolitik und die Wirtschaftslage in den Schlüsselmärkten USA und China. Für den Fachhandel ergeben sich daraus konkrete Fragen zu Kalkulation, Lagerbewertung und Sortimentsgestaltung – und zugleich Chancen durch Transparenz, ethische Beschaffung und lückenlose Nachverfolgbarkeit.
 

Uhren im Umbruch: Welche Marken haben Zukunft?

Iris Kuhn-Spogat, Leiterin Watches bei der BILANZ, zeichnete das Bild eines Uhrenmarkts zwischen Premiumisierung und Polarisierung. Die Schweizer Uhrenexporte zeigen seit Jahren dieselbe Schere: Der Exportwert stieg von 17.0 Milliarden Franken (2020) auf 25.6 Milliarden (2025), während die Stückzahlen von ihrem Hoch bei 16.9 Millionen (2023) auf 14.6 Millionen sanken – Wert rauf, Volumen runter. Gleichzeitig konzentriert sich der Markt: Rolex hält 2025 einen Marktanteil von 32.9 Prozent, die rund 440 übrigen Marken teilen sich zusammen gerade einmal 18.2 Prozent. Oder in den Worten der Referentin: «Es gibt Rolex, und es gibt Uhren

Als dritte Kraft identifizierte Kuhn-Spogat die veränderte Käuferschaft: Eine neue Generation – Gen Z und vermehrt Frauen – übernimmt das Ruder, ist bestens informiert und anspruchsvoller denn je. Uhren aus Vorbesitz werden mit rund 40 Prozent Akzeptanz zum Mainstream. Das Begehren ist intakt: Gemäss Deloitte Swiss Watch Industry Study 2025 wollen 72 Prozent der Befragten in nächster Zeit eine Armbanduhr kaufen. Beim Vertrieb dominiert weiterhin der stationäre Handel mit über 60 Prozent Anteil, davon 38 Prozent Multimarken-Retailer. Auswahl und persönliche Beziehung sind dabei die Schlüssel für die Zukunft. Ihr Appell an den Fachhandel unter dem Stichwort «Courage!»: Community aufbauen, das Geschäft zum Treffpunkt machen, unabhängige Marken integrieren und auf Secondhand setzen.
 

KI in der Suchlandschaft: Wie Unternehmen sichtbar bleiben

Samuel Kirchhof, Head of Performance Marketing bei der Webrepublic AG, räumte mit einem Mythos auf: Google ist keineswegs tot. Mit knapp 94 Prozent Marktanteil bleibt die Suchmaschine klar führend, während ChatGPT als Suchwerkzeug erst 0.25 Prozent ausmacht. KI-Chatbots werden vor allem für informationale und komplexe Anfragen genutzt – und sie ersetzen die klassische Suche nicht, sondern erweitern sie: Wer ChatGPT nutzt, sucht danach sogar häufiger auf Google. Gleichzeitig nähern sich die Welten an: LLMs erhalten Web- und Shopping-Funktionen, Google kontert mit AI Overviews und dem AI Mode. Daneben wächst die Social Search – gerade die Gen Z sucht zu 73 Prozent auch auf TikTok, Instagram und Co. nach Inspiration.

Für Fachgeschäfte und Ateliers hatte Kirchhof konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen: Erstens ein Local-Business-Schema (JSON-LD) auf der Website hinterlegen, damit die Crawler von KI-Modellen die Inhalte zuverlässig lesen können. Zweitens das Google-Business-Profil pflegen – mit exakt übereinstimmendem Firmennamen, präziser Kategorie, vollständiger Serviceliste und mehr als zwanzig hochauflösenden Fotos aus Werkstatt und Geschäft. Drittens auf bewegte, authentische Inhalte setzen: Einfache, mit dem Smartphone gefilmte Arbeitsschritte am Werktisch schaffen nachweislich mehr Kundenvertrauen als Hochglanzkampagnen. Es gilt: Authentizität vor Perfektion.
 

Austausch an der Bar und beim Grill-Buffet

Im Anschluss an die Referate und die angeregte Podiumsdiskussion nutzten die Teilnehmenden den Apéro riche ausgiebig für den persönlichen Austausch. Der Branchentreff 2026 bestätigte einmal mehr seinen Wert als Plattform, auf der die Branche Perspektiven gewinnt und gemeinsam über ihre Zukunft diskutiert. 

Als VSGU danken wir allen Referierenden, der Moderatorin, dem Gold'Or für die Schnappschüsse und den Teilnehmenden herzlich für diesen gelungenen Anlass.

12. Juni. 2026 • VSGU-ASHB
Fachartikel
Die Mängelrechte beim Werkvertrag

Beim Kundenauftrag zur Herstellung, Änderung oder Reparatur eines Schmuckstückes entsteht ein Werkvertrag, sobald der Auftrag angenommen wird. Der VSGU-Rechtsdienst erläutert, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Goldschmiedinnen, Goldschmiede und Uhrmacher ergeben – insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln – und worin die Unterschiede zum Dienstleistungsvertrag (Auftrag) liegen.

 

1. Der Werkvertrag im Überblick

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Artikeln 363 bis 379 des Obligationenrechts (OR).
Der Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer, ein konkretes, überprüfbares Arbeitsergebnis – ein sogenanntes „Werk“ – zu liefern. Entscheidend ist also der Erfolg, nicht nur die Tätigkeit. Im Goldschmiede- oder Uhrenatelier betrifft dies etwa das Anfertigen, Ändern oder Reparieren eines Schmuckstücks oder einer Uhr in der vereinbarten Qualität.

Demgegenüber steht der Auftrag gemäss Artikel 394 ff. OR. Hier schuldet die beauftragte Person lediglich ein Tätigwerden – etwa Beratung oder Gutachten –, nicht aber ein bestimmtes Resultat. Diese Vertragsart findet sich typischerweise bei freien Berufen wie Anwälten, Ärzten oder Architekten.

Für Goldschmiede- und Uhrenbetriebe gilt daher in aller Regel: Reparatur- und Anfertigungsaufträge sind Werkverträge, nicht Aufträge.

 

2. Schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit

Das OR schreibt für den Werkvertrag keine besondere Form vor – er kann also auch mündlich abgeschlossen werden.
In der Praxis empfiehlt sich jedoch dringend eine schriftliche Vereinbarung. Sie schafft Rechtssicherheit, beugt Missverständnissen vor und erleichtert im Streitfall den Nachweis der Abmachungen.

Folgende Punkte sollten in jedem Werkvertrag klar geregelt sein:

  • Präzise Beschreibung der vereinbarten Leistung(en)
  • Preis oder Preisspanne (inkl. Rabatte oder Preisreduktionen)
  • Zweckbestimmung des Werks (z. B. Alltagsschmuck, Verlobungsring, Ausstellungsstück)
  • Vereinbarte oder zugesicherte Eigenschaften
  • Termine und Fristen (insbesondere Ausführung und Zahlung)
  • Regelung für den Fall, dass die Kundschaft das fertige Werk nicht abholt

Ein klar formulierter Auftrag ist die beste Prävention gegen spätere Mängelstreitigkeiten.

 

3. Was gilt als Mangel?

Ein Mangel liegt gemäss Artikel 368 OR vor, wenn das Werk fehlerhaft oder nicht vertragsgemäss ist – etwa bei brüchigen Lötstellen, ungleichmässigen Oberflächen, schlecht gefassten Steinen oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften.

Die Haftung des Unternehmers ist verschuldensunabhängig: Es spielt keine Rolle, ob der Fehler absichtlich, fahrlässig oder zufällig entstanden ist.

 

4. Prüfung und Mängelrüge: Pflicht der Kundschaft

Nach Artikel 367 OR ist die Kundschaft verpflichtet, das Werk nach Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu melden.
Ohne rechtzeitige Mängelrüge gilt das Werk bei erkennbaren Mängeln als genehmigt.

Bei versteckten Mängeln, die erst später sichtbar werden (z. B. gelockerte Fassung nach wenigen Wochen), muss die Kundschaft diese sofort nach Entdeckung rügen. Die Mängelrüge muss konkret sein und klar zum Ausdruck bringen, dass der Unternehmer für die Beanstandung haftbar gemacht wird.

 

5. Rechte der Kundschaft bei Mängeln

Je nach Schwere des Mangels stehen der Kundschaft verschiedene Optionen offen:

  • Wandlung (Vertragsaufhebung) – bei erheblichen Mängeln, die die Annahme des Werks unzumutbar machen (Art. 368 Abs. 1 OR).
  • Minderung (Preisreduktion) – bei weniger gravierenden Mängeln (Art. 368 Abs. 2 OR).
  • Nachbesserung (Reparatur) – die Kundschaft kann verlangen, dass der Unternehmer die Mängel kostenlos behebt, sofern dies nicht unverhältnismässig teuer ist (Art. 368 Abs. 2 OR).

Für die Nachbesserung muss der Unternehmer eine angemessene Frist erhalten. Verstreicht diese ungenutzt, kann die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Verzugs verlangen.

 

6. Schadenersatz und Verjährung

Neben Wandlung, Minderung oder Nachbesserung kann die Kundschaft zusätzlich Schadenersatz verlangen, wenn den Unternehmer ein Verschulden trifft – etwa bei unsorgfältiger Arbeit oder ungenügender Kontrolle vor Ablieferung.

Die Verjährungsfrist beträgt:

  • zwei Jahre für bewegliche Sachen (z. B. Schmuckstücke, Uhren),
  • fünf Jahre für Bauwerke oder fest eingebaute Bestandteile (Art. 371 OR).

 

7. Praxistipp des VSGU-Rechtsdienstes

„Klare schriftliche Abmachungen, sorgfältige Arbeit und eine transparente Kommunikation mit der Kundschaft sind der beste Schutz vor Mängelstreitigkeiten. Dokumentieren Sie Aufträge, Zustände und allfällige Abweichungen konsequent – idealerweise mit Fotos und Unterschriften.“

 

Autor: Roman Obrist, Jurist VSGU

04. Nov.. 2025 • VSGU-ASHB • Rechtsberatung
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