KI-Brillen im Fachgeschäft: Was Uhren- und Schmuckbetriebe wissen sollten

KI-Brillen wie die Ray-Ban Meta Smart Glasses verbreiten sich zunehmend im Alltag. Damit stellt sich auch für Uhren- und Schmuckfachgeschäfte die Frage, ob Kund:innen mit solchen Geräten unbemerkt Aufnahmen im Verkaufsraum erstellen dürfen.
01. Okt.. 2026 ·

Smart Glasses mit integrierter Kamera und KI-Unterstützung stellen Uhren- und Schmuckbetriebe vor neue Herausforderungen. Der Rechtsdienst des VSGU hat die Situation rechtlich beurteilt und kommt zum Schluss, dass heimliche Aufnahmen von erkennbaren Personen unzulässig sein können und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzbestimmungen verletzen können. 

Besonders relevant für unsere Branche ist das Hausrecht. Geschäftsinhaber:innen dürfen gestützt auf das Eigentumsrecht Bild- und Filmaufnahmen in ihren Räumlichkeiten verbieten. Dieses Schutzinteresse wiegt in Uhren- und Schmuckgeschäften aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen besonders schwer. 

Empfehlungen für die Praxis

Der VSGU empfiehlt deshalb, klare Verhaltensregeln zu definieren und Kund:innen bei Verdacht auf unerlaubte Aufnahmen direkt anzusprechen. 

  • Aufnahmeverbot gut sichtbar am Eingang und im Verkaufsraum kommunizieren.
  • Mitarbeitende sensibilisieren, KI-Brillen und ähnliche Geräte zu erkennen.
  • Kund:innen bei Verdacht aktiv auf das Verbot hinweisen.
  • Bei Verstössen das Hausrecht konsequent durchsetzen.
  • Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls die Löschung von Aufnahmen verlangen.

Mustertext für einen rechtlich belastbaren Hinweisschilder

Aufnahmeverbot

In diesen Räumlichkeiten sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie die Verwendung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten untersagt.

Das Verbot gilt gestützt auf das Hausrecht des Geschäftsinhabers sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kund:innen und Mitarbeitenden sowie der betrieblichen Sicherheitsinteressen.

Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert oder die betreffende Person aus den Geschäftsräumlichkeiten weggewiesen werden.


Kürzere Version für einen Türkleber

Foto-, Video- und Tonaufnahmen verboten

Die Nutzung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten ist in unseren Geschäftsräumen nicht gestattet. Es gilt das Hausrecht.

Hinweis: Eine Beschilderung ersetzt keine Einzelfallbeurteilung, schafft jedoch eine klare Regelung und stärkt die Position des Betriebs bei der Durchsetzung des Hausrechts. Diese Empfehlung basiert auf der rechtlichen Einschätzung des VSGU-Rechtsdienstes.

Verbotskleber für KI-Brillen und Aufnahmegeräte

Sie finden dazu ein professionelles Layout für einen Verbotskleber zum Download, den Sie so in Druck geben können:

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Ab Oktober gilt das neue Transparenzregister

Das neue Schweizerische Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz von juristischen Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Rechtsgrundlage für dieses neue Bundesregister bildet das neue «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG), das am ersten Oktober in Kraft tritt. Gleichzeitig nimmt das neue Transparenzregister seinen Betrieb auf. Es verpflichtet über 500’000 Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen.

Im neuen eidgenössischen Register werden alle Personen erfasst, die ein Unternehmen kontrollieren, unabhängig davon, wer formell als Eigentümer eingetragen ist. Mit dieser Massnahme will der Bund verstärkt Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Behörden sollen schnell Zugang zu verlässlichen Informationen über Eigentums- und Kontrollverhältnisse haben. Gleichzeitig dient das Register der Umsetzung internationaler Standards: Viele andere Länder haben bereits eines. 

Das Schweizerische Transparenzregister ist nicht öffentlich. Anders als in einigen EU-Staaten können beliebige Dritte keine Einsicht nehmen. Zugriff haben ausschliesslich bestimmte Behörden sowie Finanzintermediäre und Berater, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

29. Sept.. 2026 • VSGU-ASHB
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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing

Ab dem 27. September 2026 werden in der Europäischen Union strengere Vorschriften für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen angewendet. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 «Empowering Consumers for the Green Transition», kurz EmpCo. Sie soll Konsument:innen besser vor Greenwashing, nicht transparenten Nachhaltigkeitssiegeln und irreführenden Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten schützen.

Schweizer Unternehmen sind von dieser EU-Richtlinie immer dann direkt betroffen, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen aktiv an Konsumenten (B2C) innerhalb der Europäischen Union vermarkten. Sie gilt EU-weit verbindlich seit dem 27. September 2026. 

Da die Richtlinie dem Marktortprinzip folgt, spielt der rechtliche Hauptsitz des Unternehmens keine Rolle – ausschlaggebend ist das Zielpublikum. Wer im EU-Raum wirbt, muss die Vorgaben einhalten. 

Die Rechtsprechung zu diesem «Targeting»-Kriterium stützt sich unter anderem auf Indizien wie einen Onlineshop mit Liefermöglichkeiten in die EU, gezielte Werbung in EU-Ländern, länderspezifische Angebote oder die aktive Ansprache von EU-Kundschaft. Die blosse weltweite Erreichbarkeit einer Schweizer Website ist dagegen nicht automatisch mit einer gezielten Ausrichtung auf den EU-Markt gleichzusetzen. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall jedoch nicht immer eindeutig und bleibt ein Graubereich, gerade bei kleineren Betrieben mit einfachem Onlineauftritt. Für die rechtliche Beurteilung ist deshalb immer der konkrete Marktauftritt zu betrachten.

21. Sept.. 2026 • VSGU-ASHB
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