Empfehlungen zu nicht abgeholten Waren im Rahmen von Reparaturaufträgen
Der Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte (VSGU) hat Handlungsempfehlungen für Mitglieder veröffentlicht, die mit nicht abgeholten Waren aus Reparaturaufträgen konfrontiert sind. Laut Analyse des Rechtsdienstes gilt in diesem Fall ein Werkvertrag gemäss Schweizer Obligationenrecht, was sowohl das Unternehmen zur Reparatur als auch die Kundschaft zur Vergütung verpflichtet. Problematisch wird es jedoch, wenn die Kundschaft die Ware trotz Aufforderung nicht abholt und dadurch Lagerkapazitäten binden und sonstige Kosten verursachen.
In solchen Fällen bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, um die Aufbewahrungspflicht des Unternehmens zu beenden und offene Forderungen einzufordern. Unternehmen können z. B. einen gerichtlichen «Selbsthilfeverkauf» beantragen oder das Retentionsrecht anwenden und eine Betreibung auf Pfandverwertung veranlassen. Beide Optionen sind jedoch oft kostspielig und zeitaufwendig, was diese Vorgehensweisen nur für wertvolle Schmuckstücke oder Uhren mit offenen Reparaturkosten interessant macht. Bei Gegenständen mit niedrigem Wert oder unbekannten Kundenkontaktdaten stellt dies eine zusätzliche Herausforderung dar.
Der VSGU empfiehlt daher, präventiv klare Regelungen vertraglich mit der Kundschaft zu vereinbaren, um die Risiken für Unternehmen zu minimieren. Durch entsprechende Klauseln im Reparaturauftrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Fristen für die Abholung sowie die Möglichkeit zur Verwertung nach Ablauf dieser Frist festgelegt werden. Im geschützten Mitgliederbereich finden Sie den vollständigen Fachartikel mit den entsprechenden rechtlich korrekten Formulierungsvorlagen. Damit können Sie als Fachgeschäft rechtssicher und kosteneffizient vorgehen, um Ihren verfügbaren Lagerplatz und finanzielle Mittel langfristig zu schonen.
Zudem finden Sie neben den rechtlich korrekten Vorgehen auch ein pragmatisches Vorgehen, um sich nicht mit unverhältnismässigen administrativen Aufwänden durch gesetzliche Vorschriften auzusetzen. Dieses ist zwar rechtlich nicht absolut risikofrei, die daraus womöglich entstehenden Rechtsansprüche sind in den meisten Fällen jedoch überschaubar. So können Sie sich mit verhältnismässigem Aufwand zum vertretbarem Risiko von Langzeit-Altlasten befreien.