Embargo von russischen Diamanten in der Schweiz
Eine Vernehmlassung des SECO zur Übernahme durch die Schweiz führte zu einer Rechtsschrift, die von Martin Häuselmann, Präsident der UBOS, in mehreren Online-Sitzungen mit Charles Abouchar, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Edelsteinhändler und Robert Grauwiller, Präsident VSGU, verfasst wurde.
Inhalt des Schreibens war die Befürwortung der Übernahme des EU-Embargos durch den Bundesrat. Der wirtschaftliche Schaden bei Nicht-Übernahme wäre mit Sicherheit grösser, darin waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig. Die Vernehmlassungsantwort zur Verordnung musste von UBOS und VSGU Ende Februar innerhalb von 24 Stunden verfasst werden. Die Arbeitsgruppe nahm im Anschluss mit der Fédération Horlogère FH in Biel Kontakt auf und treten seither gemeinsam beim SECO auf.
Eine Einladung beim SECO Ende April diente zur Klärung vieler offenen Fragen. Zur Zeit der Verfassung dieses Berichts lautet das Embargo für russische Diamanten - egal ob echt, Labgrown, geschliffen oder roh, lose oder in Schmuckstücken oder Uhren gefasst - für Steine mit einem Minimalgewicht von 1,0 ct. Ab dem 1. September 2024 wird dieses Gewicht auf 0,5 ct gesenkt. Diese Übergangszeit muss von der Diamantindustrie genutzt werden, um geeignete Strukturen zu bilden.
Sie finden die Pressemitteilung des Bundesrates die Übernahme der EU-Sanktionen hier.