Smart Glasses mit integrierter Kamera und KI-Unterstützung stellen Uhren- und Schmuckbetriebe vor neue Herausforderungen. Der Rechtsdienst des VSGU hat die Situation rechtlich beurteilt und kommt zum Schluss, dass heimliche Aufnahmen von erkennbaren Personen unzulässig sein können und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzbestimmungen verletzen können.
Besonders relevant für unsere Branche ist das Hausrecht. Geschäftsinhaber:innen dürfen gestützt auf das Eigentumsrecht Bild- und Filmaufnahmen in ihren Räumlichkeiten verbieten. Dieses Schutzinteresse wiegt in Uhren- und Schmuckgeschäften aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen besonders schwer.
Empfehlungen für die Praxis
- Aufnahmeverbot gut sichtbar am Eingang und im Verkaufsraum kommunizieren.
- Mitarbeitende sensibilisieren, KI-Brillen und ähnliche Geräte zu erkennen.
- Kund:innen bei Verdacht aktiv auf das Verbot hinweisen.
- Bei Verstössen das Hausrecht konsequent durchsetzen.
- Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls die Löschung von Aufnahmen verlangen.
Mustertext für einen rechtlich belastbaren Hinweisaufkleber
Aufnahmeverbot
In diesen Räumlichkeiten sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie die Verwendung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten untersagt.
Das Verbot gilt gestützt auf das Hausrecht des Geschäftsinhabers sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kund:innen und Mitarbeitenden sowie der betrieblichen Sicherheitsinteressen.
Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert oder die betreffende Person aus den Geschäftsräumlichkeiten weggewiesen werden.
Kürzere Version für einen Türkleber
Foto-, Video- und Tonaufnahmen verboten
Die Nutzung von Smart Glasses, KI-Brillen und anderen Aufnahmegeräten ist in unseren Geschäftsräumen nicht gestattet. Es gilt das Hausrecht.
Hinweis: Eine Beschilderung ersetzt keine Einzelfallbeurteilung, schafft jedoch eine klare Regelung und stärkt die Position des Betriebs bei der Durchsetzung des Hausrechts. Diese Empfehlung basiert auf der rechtlichen Einschätzung des VSGU-Rechtsdienstes.