Ausbildungsbetrieb Goldschmiede
Sie interessieren sich, ein Ausbildungsbetrieb für zukünftige Goldschmied:innen EFZ zu werden? Dann finden Sie nachfolgend alle Informationen.
Auf einen Blick
- Lehrdauer: 4 Jahre, Abschluss Goldschmied:in EFZ
- Ihre Voraussetzungen: Seit Abschluss Goldschmied:in EFZ mind. 2 Jahre Berufserfahrung, Berufsbildnerkurs (5 Tage, 40 Kursstunden)
- Lohnkosten: CHF 450.– bis CHF 1'100.– pro Monat, je nach Lehrjahr
- Gut zu wissen: Aktuell übernehmen die IGG (Interessengemeinschaft Goldschmiede-Ausbildung), die Gaum-Langemann Stiftung und Fabrefactum sämtliche ÜK-Kosten sowie die Materialkosten für das Abschlussstück des Qualifikationsverfahrens. Für Ausbildungsbetriebe fallen derzeit weder ÜK- noch QV-Kosten an.
Was bringt mir ein:e Lernende:r?
Lernende sind vom ersten Tag an eine Bereicherung – und mit jedem Lehrjahr eine grössere Entlastung:
1. und 2. Lehrjahr
- Wiederkehrende Tätigkeiten können abgegeben werden (Ämtli, Post)
- Einfache Aufträge werden selbstständig ausgeführt (Reparaturen, klassische Ringe)
3. und 4. Lehrjahr
- Unterstützung in der Produktion – auch anspruchsvollere Aufträge
- Unterstützung in der Administration (Telefon, Mails, Offerten)
- Kundenberatungen können übernommen werden
- Lernende können das Atelier stundenweise selbstständig führen
Und darüber hinaus:
- Sie bleiben fachlich immer auf dem aktuellsten Stand
- Sie profitieren von persönlichem Wachstum und dem Austausch in der Branche
- Sie ermöglichen jungen Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt
- Goldschmiedelehre als Zweitausbildung: Diese Lernenden bringen wertvolle Erfahrung mit, übernehmen oft früh Verantwortung und sind besonders motiviert
- Sie wirken aktiv am Erhalt des Goldschmiedeberufs mit
Ihre Voraussetzungen im Detail
Fachliche Qualifikation
Als Goldschmied:in EFZ mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung erfüllen Sie die erste Voraussetzung.
Berufsbildnerkurs
Der Besuch des Berufsbildnerkurses ist obligatorisch. In nur 5 Tagen zum Berufsbildnerausweis.
Pensum im Betrieb
Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner ist zu 100 % im Betrieb tätig – oder es sind zwei Berufsbildner:innen mit einem Pensum von je mindestens 60 % angestellt.
Betriebliche Voraussetzungen
Ihre Werkstatt muss die Ausbildung gemäss Bildungsplan ermöglichen – von der Werkbank mit Feilnagel über Lötanlage, Walzen und Polierstation bis zu Messwerkzeugen und Feingehaltsprüfung. Die vollständige Checkliste finden Sie auf der Website der OdA hier unter "Mindestanforderungen für Ausbildungsbetriebe"
Bildungsbewilligung
Um ausbilden zu dürfen, benötigt Ihr Betrieb eine Bildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamts. Wichtig: Die Bewilligung wird pro Beruf separat erteilt – für Goldschmied:in EFZ, Silberschmied:in EFZ oder Edelsteinfasser:in EFZ also je einzeln. Sie ist kostenlos, und Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie noch nicht alle Anforderungen erfüllen: Das Amt berät Sie auf dem Weg dorthin.
Wichtig: Einzelne Positionen wie CAD-Arbeitsplatz, Giesszubehör, Laserschweissgerät oder Drehbank sind nicht zwingend im eigenen Betrieb nötig. Wer nicht alle Voraussetzungen allein erfüllt, kann mit anderen Ausbildungsbetrieben zusammenarbeiten.
Mit welchen Kosten sind für eine/n Lernende/n zu rechnen?
Fixe Lohnkosten (gemäss Lohnempfehlung des VSGU Stand 2026)
| Lehrjahr | Lohn pro Monat |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | CHF 450.– |
| 2. Lehrjahr | CHF 650.– |
| 3. Lehrjahr | CHF 850.– |
| 4. Lehrjahr | CHF 1'100.– |
Optionale Posten (werden in der Regel von den Eltern übernommen)
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Persönliches Werkzeug | ca. CHF 1'200.– (einmalig) |
| Schulmaterial | ca. CHF 200.– (insgesamt) |
| Laptop | ca. CHF 1'200.– (einmalig) |
ÜK und Qualifikationsverfahren –> derzeit für Ausbildungsbetriebe kostenlos
Aktuell werden sämtliche ÜK-Kosten und die Materialkosten für das Abschlussstück des Qualifikationsverfahrens von der IGG, der Gaum-Langemann Stiftung und Fabrefactum übernommen. Für Ausbildungsbetriebe – und solche, die es werden wollen – fallen derzeit keine ÜK- und keine QV-Kosten an.
In 5 Schritten zum Ausbildungsbetrieb
- Voraussetzung prüfen – Als Goldschmied:in EFZ mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung erfüllen Sie die fachliche Voraussetzung.
- Berufsbildnerkurs besuchen – 5 Tage bis zum Berufsbildnerausweis.
- Beim kantonalen Berufsbildungsamt anmelden – Sind beide Voraussetzungen erfüllt, melden Sie sich in Ihrem kantonalen Amt als Ausbildungsbetrieb an: Übersicht der kantonalen Berufsbildungsämter
- Betriebsbesuch – Die kantonale Berufsinspektorin bzw. der Berufsinspektor besucht Sie gemeinsam mit einer vom VSGU und der OdA Schmuck- und Objektegestaltung bestimmten Fachperson (Goldschmied:in) in Ihrem Betrieb und prüft die betrieblichen Voraussetzungen.
- Lehrvertrag einreichen – Nach der Wahl Ihrer bzw. Ihres Lernenden füllen Sie den Lehrvertrag dreifach aus, unterschreiben ihn und senden ihn ans kantonale Berufsbildungsamt. Dieses leitet die Exemplare an die zuständigen Stellen weiter und meldet die lernende Person an der Berufsschule an. Von der Schule erhalten Sie danach die Informationen zu Jahrgang, Schulzeiten und ÜK-Terminen.
Die passende Person finden
Das sollte eine angehende Goldschmiedin / ein angehender Goldschmied EFZ mitbringen:
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
- Manuelle Geschicklichkeit und feinmotorisches Geschick
- Gestalterisches Flair und Kreativität
- Dreidimensionales Vorstellungsvermögen und Sinn für Schönheit
- Geduld, Sorgfalt und Ausdauer
- Gutes Sehvermögen (auch korrigiert)
- Und nicht zuletzt: Die Chemie zwischen Ihnen und der lernenden Person muss stimmen
Empfohlenes Vorgehen bei der Auswahl:
- Bewerbungsgespräche führen
- 3 Tage Schnuppern als Auswahlverfahren
- Eignungsabklärungsnachweis verlangen – Interessierte können sich für die Eignungsabklärung hier anmelden
- Lehrvertrag (Vorlagen hier) ausfüllen und einreichen.
Ausbilden im Alltag
Die Ausbildung erfolgt an den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule (BfS) und überbetriebliche Kurse (üK). Gemeinsam vermitteln sie die fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen, die für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung erforderlich sind.
Lehrbetrieb
Im Lehrbetrieb werden den Lernenden die praktischen Fertigkeiten des Berufs vermittelt.
Was muss ich ausbilden? Wie messe ich den Lernerfolg?
Bildungsplan und Ausbildungsprogramm
Die Ausbildung erfolgt nach dem Bildungsplan. Das Ausbildungsprogramm fasst die Bildungsinhalte pro Lehrjahr zusammen und dient Berufsbildner:innen als Leitfaden im Alltag. Es steht allen Ausbildungsbetrieben auf der Website der OdA zum Download zur Verfügung.
Die Schwerpunkte im Überblick:
| Lehrjahr | Schwerpunkt |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | Herstellen (Techniken) |
| 2. Lehrjahr | Entwerfen (Zeichnen) und Planen (Arbeitsvorbereitung) |
| 3. Lehrjahr | Beraten (Kunden) und Planen (Arbeitsvorbereitung) |
| 4. Lehrjahr | Beraten (Kunden) und Planen (Arbeitsvorbereitung) |
Portfolio
Zur Dokumentation des Gelernten erstellen die Lernenden während der Ausbildung ein Portfolio (früher Arbeitsbuch). Sie als Berufsbildner:in begleiten die lernende Person dabei. Die Anleitung zum Erstellen und Bewerten finden Sie hier auf der Website der OdA unter der Rubrik Betrieb → Portfolio.
Bildungsbericht
Zur Messung des Lernerfolgs füllen Sie halbjährlich den Bildungsbericht aus. Die Vorlage und das Erklärungsvideo finden Sie hier auf der Website der OdA unter der Rubrik Betrieb → Bildungsbericht.
Berufsfachschule (BfS)
Die Berufsfachschule vermittelt die schulische Bildung, welche aus dem Unterricht in den Berufskenntnissen, der Allgemeinbildung und dem Sport besteht.
In der Deutschschweiz gibt es drei Schulstandorte:
Überbetriebliche Kurse (üK)
Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb sowie den Unterricht an der Berufsfachschule. Sie vermitteln grundlegende berufliche Fertigkeiten und bereiten die Lernenden gezielt auf ihre berufliche Tätigkeit vor. Die üK in der Deutschschweiz werden vom VSGU organisiert und finden in Bern und Zürich statt. Die üK-Dokumente und Termine finden Sie hier.
Ihre Anlaufstellen
OdA des Berufsfelds Schmuck- und Objektegestaltung
Nationales Organ – alles rund um den Bildungsplan, inkl. Coaching in digitalen Verfahren.
→ www.oda-schmuckobjekte.ch
VSGU – Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte
Regional für Deutschschweiz und Tessin – alles rund um unsere Berufe. Mitgliedern stehen zudem Juristinnen und Juristen beratend zur Seite.
→ www.vsgu-ashb.ch
Fabrefactum – Die Wissenschmiede der Schmuckbranche
Lokaler Verein für Aus- und Weiterbildung und Networking. Eignungsabklärungen Zürich/Innerschweiz.
→ www.fabrefactum.org
Bereit, die nächste Goldschmiede-Generation auszubilden?
Machen Sie den ersten Schritt – die Geschäftsstelle des VSGU unterstützt Sie gerne auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb.