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Lehrstellensuche

Eignungsabklärungen für Goldschmied:in EFZ, Silberschmied:in EFZ oder Edelsteinfasser:in EFZ

Empfehlung für Lernende

Um eine erste Einsicht in den Beruf Goldschmied:in, Silberschmied:in oder Edelsteinfasser:in zu erhalten, empfehlen wir dir einen Werkstattbesuch in einem Golschmiedeatelier, bei einem Silberschmied oder bei einem Edelsteinfasser. In der nachfolgenden Liste sind Mitglieder-Fachgeschäfte des VSGU aufgeführt, die Lehrbetriebe sind und für Werkstattbesuche angefragt werden können:
Adressen von Lehrbetrieben

Als nächsten Schritt nach deinem Werkstattbesuch empfehlen wir dir, an einer Informationsveranstaltung an einer der Berufsschulen teilzunehmen.
Informationsveranstaltungen

Sobald du dich genügend über die Ausbildung und den Beruf informiert hast, kannst du dich für eine Eignungsabklärung anmelden. In der Eignungsabklärung wirst du einfache Aufgaben im gestalterischen Bereich erarbeiten sowie auch praktische Arbeiten ausführen können. Nach erfolgtem Eignungsabklärungskurs erhalten alle Kursteilnehmer:innen einen Kursbericht, der Auskunft über die Eignung betreffend Goldschmied:in, Silberschmied:in oder Edelsteinfasser:in gibt. Der Eignungsabklärungsbericht wird in einem Abschlussgespräch besprochen.
Eignungsabklärungen

Das Vorweisen eines Eignungsabklärungsberichtes ist für die anschliessende Suche nach einem Platz für eine Schnupperlehre und eine Lehrstelle von Vorteil, nicht aber Bedingung.

Damit du den Überlick über diesen Ablauf behälst, findest du alle Schritte in der nachfolgenden Grafik:
Übersicht für Lernende

Empfehlung für Lehrbetriebe

Vor dem Besuch einer Eignungsabklärung empfiehlt es sich, interessierten Personen einen Werkstattbesuch anzubieten. Der Werkstattbesuch dient dazu, Interessieren eine erste Einsicht in den Beruf zu gewähren.

Nach dem Werkstattbesuch sollen die Interessierten auf die Informationsveranstaltungen und die Eignungsabklärungen hingewiesen werden. In den Informationsveranstaltungen der Schulen erfahren Interessierte alles Wissenswerte über die Ausbildung. Die Eignungsabklärung soll sicherstellen, dass die Interessenten die Voraussetzungen für das Erlernen des Berufes grundsätzlich mitbringen und sich damit für das absolvieren einer Schnupperlehre in Ihrem Betrieb qualifizieren.
Informationsveranstaltungen und Eignungsabklärungen

Wir empfehlen Ihnen somit vor einer Lehrstellenbesetzung sowohl eine Eignungsabklärung einzufordern, wie auch eine Schnupperlehre anzubieten. Um die Ergebnisse der Eignungsabklärung vergleichbar zu halten, sollte die Eignungsabklärung nicht vor dem 14. Altersjahr erfolgen.

Wenn Sie eine Lehrstelle besetzen möchten, müssen Sie einen Lehrvertrag aufsetzen, gerne unterstützt Sie der VSGU dabei. Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter info@vsgu-ashb.ch und wir lassen Ihnen Vertragsvorlagen sowie Richtwerte zur Lohnfestsetzung zukommen. Auch zu allen weiteren Fragen im Bereich der Rekrutierung und Anstellung helfen wir Ihnen unter info@vsgu-ashb.ch gerne weiter.